Stadtfest-Hilfe

 Mahnungen zurücksetzen

Um Mahnungen zurückzusetzen, wählen Sie im Menü Buchhaltung den Eintrag 'Mahnungen zurücksetzen'. (Diese Funktion gibt es nur, wenn Sie das Buchhaltungsmodul besitzen!)




Falls Ihr Drucker beim Ausdruck von Mahnungen versagt hat oder Sie nach dem Ausdruck von Mahnungen festgestellt haben, dass die Mahnungen falsch sind, so können Sie mit den Einstellungen dieses Fensters die Mahnungen zurücksetzen; d.h. den Computer anweisen, die Mahnung als nicht gedruckt anzusehen. Dazu gehen Sie wie folgt vor:


Wählen Sie im Datumsfeld den Termin aus, an dem Sie die 'falschen' Mahnungen ausgedruckt haben oder ausdrucken wollten. Klicken Sie dann in der Auswahlbox 'Wählen Sie die Mahnart' den entsprechenden Knopf.


Schaltfläche 'Mahnungen jetzt zurücksetzen'

Wenn Sie diese Schaltfläche klicken, werden die Rechnungen der Stände für die eingestellte Mahnart (s. o.) wieder als ungemahnt eingestuft.


Wenn ein Stand bzw. eine Rechnung schon bezahlt wurde, so wird er nicht zurückgesetzt. Das Gleiche gilt für einen Stand/eine Rechnung, die bereits eine höhere Mahnstufe als die von Ihnen eingestellte erreicht hat. Z.B. Sie wollten die Zahlungserinnerung zurücksetzen, dem Kunden wurde aber schon die 1. Mahnung geschickt. Das Programm meldet diese Fälle. Notieren Sie sich die Meldungen und überprüfen Sie sie bitte einzeln auf der Lasche 5: Buchhaltung.